Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit basiert auf der EU-Richtlinie 2016/2102.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend will, dass alle Inhalte auf www.kinder-ministerium.de barrierefrei zugänglich sind. Das heißt, dass auch Menschen, die zum Beispiel nicht so gut sehen oder hören können, alles auf der Website verstehen können.
Dafür gibt es zwei Gesetze: Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website. Am 15.12.2022 wurde die Einhaltung der BITV nachgeprüft.
Alle für die Prüfung ausgewählten Webseiten wurden als BITV/EN 301 549-konform bewertet.
Grundlage für den BITV-Test ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vom 21. Mai 2019. Der Test bezieht also die neuen Anforderungen der WCAG 2.1 mit ein.
Der WCAG-Test basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 vom 5. Juni 2018.
Ausführliche Informationen zu den Prüfverfahren: www.bitvtest.de.
Kontakt
Solltest Du merken, dass die Website www.kinder-ministerium.de für Dich nicht barrierefrei ist, dann kannst Du Dich an den folgenden Kontakt wenden:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Referat ÖA
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Telefon: 030 18 555 - 0
E-Mail: internetredaktion@bmfsfj.bund.de
Schlichtungsverfahren
Wenn Du der Meinung bist, dass Du einen Nachteil hast, weil die Website www.kinder-ministerium.de nicht barrierefrei für Dich ist, dann kannst Du Dich an den folgenden Kontakt wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de