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Hintergrundinfo: Kinderrechte – Was ist das?
Hintergrundinfo: Kinderrechte – Was ist das?
Kinder brauchen eigene Rechte, weil sie noch jung sind und besonders geschützt werden müssen. Auch ist es für Kinder schwerer als für Erwachsene sich und ihren Bedürfnissen Gehör zu verschaffen. Die Kinderrechte sind Menschenrechte und wurden von den Vereinten Nationen (VN) in dem „Übereinkommen über die Rechte des Kindes” (VN-Kinderrechtskonvention) festgeschrieben. Darin haben sich fast alle Staaten dieser Erde verpflichtet, das Aufwachsen aller Menschen unter 18 Jahren zu fördern, zu schützen und eine bessere Zukunft für sie zu schaffen.
Etwa alle zehn Jahre treffen sich die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zu einem so genannten „Weltkindergipfel”. Zuletzt sind sie im Jahre 2002 zusammengekommen und haben in einem Plan, der „Eine Welt – Fit für Kinder” heißt, die Ziele festgelegt, die sie in den nächsten zehn Jahren zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der Kinder auf der ganzen Welt erreichen wollen.
Die wichtigsten Ziele des VN-Aktionsplans „Eine Welt – Fit für Kinder”
Alle VN-Mitgliedstaaten sollen einen eigenen „Nationalen Aktionsplan” erarbeiten. Deutschland hat dies zugesagt und den so genannten „Nationalen Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010 (NAP)” veröffentlicht. Dieser NAP stellt dar, was in Deutschland für die im VN-Aktionsplan genannten Ziele bereits getan wurde und was noch getan werden soll. Zum Umsetzungsstand der Ziele des NAP ist bereits der Zwischenbericht der Bundesregierung erschienen.
Lesen Sie hier mehr zu den Zielen des VN-Aktionsplans „Eine Welt – Fit für Kinder”:
Ausführliche Informationen zum Nationalen Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010” erhalten Sie auf der Website der Initiative „Für ein kindergerechtes Deutschland”.
